Allgemeine Vertragsbedingungen
Atelier für Kunst und Gestaltung
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Requisiten zwischen dem Atelier für Kunst und Gestaltung (nachfolgend „Atelier“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt). Anderslautende oder zusätzliche Vertragsbedingungen des Mieters werden ausdrücklich zurückgewiesen.
§ 1
Zustandekommen und Inhalt des Vertrages
Durch eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung, spätestens mit der Übergabe von Requisiten wird ein Mietverhältnis begründet.
Gegenstand des Vertrages ist nur die Vermietung der körperlichen Requisite. Es werden von Seiten des Ateliers keine Nutzungsrechte, z. B. solche nach dem UrhG, eingeräumt. Der Mieter ist ggf. für die Einholung von erforderlichen Rechten bei dem jeweiligen Berechtigten oder einer maßgeblichen Verwertungsgesellschaft, welche für die vom Mieter vorgesehene Nutzung erforderlich sind, selbst verantwortlich.
Die Requisiten und Dekorationsartikel sind ausschließlich zur Ausstattung und Erstellung eines Szenenbildes zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzbarkeit und/oder Funktionsfähigkeit wird nicht geschuldet. Insbesondere sind elektrische und elektronische Gegenstände vom Atelier nicht auf ihre Funktionstauglichkeit überprüft.
Die Prüfung, ob eine gemietete Requisite für den geplanten Einsatz tauglich ist, obliegt ausschließlich dem Mieter.
Der Mieter darf die Requisiten nur für den vertragsgemäßen Gebrauch nutzen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, die Requisiten für einen anderen als bei Vertragsschluss angegebenen Zweck zu verwenden. Es ist ihm untersagt, Requisiten weiter zu vermieten oder zu verleihen.
Jegliche Veränderungen an den Requisiten sind untersagt.
Werden Requisiten im Rahmen einer Produktion eingesetzt, dürfen sie nicht zusätzlich für eine andere Produktion vom Mieter genutzt werden. Verstößt der Mieter gegen dieses Verbot, ist er verpflichtet, den Mietpreis zusätzlich zu zahlen, der angefallen wäre, wenn er die Requisiten nach Verwendung zurückgegeben und anschließend erneut angemietete hätte.
§ 2
Mietdauer, Übergabe und Rückgabe
Die Mietdauer richtet sich nach der Vereinbarung oder dem Zweck der Überlassung. Sie beginnt spätestens mit der Übergabe endet frühestens mit der Rückgabe.
Das Atelier stellt die Requisiten in seinen Räumlichkeiten zur Abholung durch den Mieter bereit. Mit der Übergabe an den Mieter geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf diesen über. Mit ordnungsgemäßer Rückgabe der Requisiten an das Atelier endet die Gefahrentragung des Mieters.
Der Mieter ist zur fachgerechten Verladung und zum fachgerechten Transport sowie der sachgerechten Nutzung und Lagerung während der Mietzeit auf eigene Kosten verpflichtet. Das Atelier stellt geeignetes Verpackungsmaterial in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
Gegen gesondertes Entgelt kann das Atelier auf Wunsch des Mieters die Requisiten an einen anderen Ort versenden. Die Art der Versendung (z.B. Express) ist gesondert zu vereinbaren. In jedem Fall geht auch bei der Inanspruchnahme dieses Versand-Services die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Requisiten mit der Übergabe an die Transportperson am Sitz des Ateliers auf den Mieter über.
Die Requisiten sind im gereinigten und mangelfreien Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet für Schäden während der Mietzeit, insbesondere durch unsachgemäßen Transport oder Gebrauch. Die Schadensersatzverpflichtung umfasst die Schadenbeseitigung sowie auch ggf. vom Atelier nachzuweisenden Mietausfall.
§ 3
Mietpreis
Unabhängig von der vereinbarten und/oder tatsächlichen Dauer der Vermietung hat der Mieter mindestens den Grundmietpreis zu bezahlen.
Sämtliche Preisangaben des Ateliers verstehen sich zzgl. der gesetzlichen USt. Die Mietpreise zzgl. der Transportvorbereitungskosten in Höhe von 2,5 % vom Netto-Rechnungspreis sind mit Erhalt der Rechnung fällig.
Für vorbestellte oder reservierte Requisiten ist der vereinbarte Mietpreis auch dann zu bezahlen, wenn die Requisiten nicht abgeholt oder verwendet werden. Etwaige anderweitige Mieteinkünfte muss sich das Atelier anrechnen lassen.
Das Atelier kann vom Mieter eine Kaution verlangen.
§ 4
Mängelrechte
Bei Übergabe der Requisiten an den Mieter, bzw. bei Übergabe verpackter Requisiten spätestens unverzüglich nach ihrer Ankunft am Bestimmungsort, muss der Mieter prüfen, ob sie mängelfrei sind, und etwaige Mängel unverzüglich anzeigen. Kommt der Mieter dieser Obliegenheit nicht nach, gilt die Requisite als mangelfrei überlassen.
§ 5
Haftungsbeschränkung
Eine Haftung des Ateliers ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um eine Verletzung ihrer vertragswesentlichen Pflichten oder um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Auch bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung des Ateliers auf den Ersatz des unmittelbaren und vertragstypisch hervorsehbaren Schadens beschränkt; eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen.
Das Atelier behält sich vor, dem Mieter anstelle der bestellten Requisiten vergleichbare Ersatzrequisiten zu überlassen, sofern dies unter Berücksichtigung des Vertragszwecks sowie der Interessen des Mieters zumutbar ist. Mietminderungen oder Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
§ 6
Sonstiges
Erfüllungsort ist der Sitz des Ateliers.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Miesbach.